Die Leistungskataloge

Insbesondere ältere Menschen brauchen andere Menschen, die sich um sie kümmern. Sie sind oft in vielen Tätigkeiten des Alltagshandelns in einem besonderen Maße eingeschränkt ohne dies selbst zu bemerken oder wahrhaben zu wollen. Auch bei der immer häufiger auftretenden Demenzerkrankung, mit dem Verlust des Gedächtnisses und damit auch der Orientierungsfähigkeit im eigenen Leben und im sozialen Umfeld, entstehen Unsicherheiten und Ängste. Allein sind sie nicht in der Lage, ihren Alltag zu bewältigen und ihre persönliche Integrität aufrechtzuerhalten.

Leistungen in der Behandlungspflege (§ 37 SGB V)

In der Regel werden die Leistungen von der Krankenversicherung und nicht aus der Pflegeversicherung finanziert.

Verrichtungen der Behandlungspflege können bei der der Einstufung in eine Pflegestufe nur in wenigen

Ausnahmefällen berücksichtigt werden.

Leistungsgruppe I
LN
Nr.
Leistungsinhalt
Beschreibung

1.1

10

Blutdruckmessung

24h-Blutdruckmessungen mittels Dauermessgerät sind keine Leistung der häuslichen Krankenpflege.

Die Häufigkeit der Blutdruckmessung erfolgt nach Maßgabe des ärztlichen

Behandlungsplanes in Abhängigkeit der ärztlich verordneten

Medikamententherapie.

1.2

11

Blutzuckermessung

Ermittlung und Bewertung des Blutzuckergehalts kapillaren Blutes mittels Testgerät (z. B. Glucometer).

Die Häufigkeit der Blutzuckermessung erfolgt nach Maßgabe des ärztlichen

Behandlungsplanes in Abhängigkeit der ärztlich verordneten

Medikamententherapie

1.3

18

Injektionen s.c.

Aufziehen, Dosieren und Einbringen von ärztlich verordneten Medikamenten.

1.4

19

Richten von Injektionen

Richten von Injektionen zur Selbstapplikation.

1.5

21

Auflegen von Kälteträgern/Wärmeträgern

Bei akuten posttraumatischen Zuständen, akuten entzündlichen Gelenkerkrankungen, postoperativen Zuständen.

1.6

26

Medikamentengabe (außer Injektionen, Infusionen, Instillationen, Inhalationen)

Verabreichen von ärztlich verordneten Medikamenten

1.7

31

Verbände: An- und Ausziehen von Kompressionstrümpfen/-Stumpfhosender Kompressionsklasse II bis IV

An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen/-strumpfhose der Kompressionsklasse II bis IV.

Bei mobilen Patienten zur Abheilung von Ulcera, zur Unterstützung des venösen Rückflusses und Lymphabfluss.

Leistungsgruppe II
LN
Nr.
Leistungsinhalt
Beschreibung

2.1

31

Verbände: Anlegen eines

Kompressionsverbandes, Anlegen von stützenden und stabilisierenden Verbänden

Kompressionsverbandes, Anlegen von stützenden und stabilisierenden VerbändenAnlegen von stützenden und stabilisierenden Verbänden zur unterstützenden Funktionssicherung der Gelenke

z. B. bei Distorsion, Kontusion, Erguss.

2.2

9

Blasenspülung

Einbringen einer Lösung unter sterilen Kautelen mittels Blasenspritze oder Spülsystem durch einen Blasenkatheter in die Harnblase, Beurteilung

der Spülflüssigkeit.

2.3

20

Injektionen s.c.

Tropfenweises Einbringen von ärztlich verordneten flüssigen Medikamenten in den Organismus (Hohlorgane, Körperhöhlen, Körperöffnungen).

2.4

12

Dekubitusbehandlung Grad II

Mindestens oberflächlicher Hautdefekt, evtl. Blasenbildung. Versorgung durch Wundreinigung / Wundverbände (z. B. Feuchtverband,

Hydrokolloidverband, ydrogelverband), wirksame Druckentlastung .

2.5

17

Inhalation

Anwendung von

ärztlich verordneten Medikamenten, die mittels verordneter

Inhalationshilfen in feinste Tröpfchen zerstäubt (vernebelt) und über

die Atemwege inhaliert werden

2.6

18

Injektionen i.m

Aufziehen, Dosieren und Einbringen von ärztlich verordneten Medikamenten.

2.7

22

Versorgung eines suprapubischen Katheters

Verbandswechsel der Katheteraustrittsstelle einschließlich

Pflasterverband und Reinigung des Katheters, Desinfektion der Wunde ggf. Wundversorgung und Anwendung ärztlich verordneter Medikamente.

2.8

27

Versorgung bei PEG

Wechsel der Schutzauflage bei PEG, Kontrolle der Fixierung, einschließlich Reinigung der Sonde, Desinfektion der Wunde, ggf. Wundversorgung und Anwendung ärztlich verordneter Medikamente.

2.9

28

Stomabehandlung

Desinfektion der Wunde, Wundversorgung, Behandlung mit ärztlich verordneten Medikamenten, Verbandwechsel und Pflege von künstlich geschaffenen Aufgängen (z. B. Urostoma, Anus-praeter) bei akuten entzündlichen Veränderungen mit Läsionen der Haut.

2.10

26

Richten von Medikamenten

Richten von ärztlich verordneten Medikamenten, wie z. B. Tabletten, für vom Arzt bestimmte Zeiträume.

2.11

26

Medikamentenabgabe: Medizinisches Teilbad

Zur Behandlung von Hautkrankheiten mit ärztlich verordneten medizinischen Zusätzen zur Linderung oder Heilung bei dermatologischen

Krankheitsbildern und die ggf. erforderlicher Nachbehandlung (z. B. Einreibung mit ärztlich verordneten Salben)

Leistungsgruppe III
LN
Nr.
Leistungsinhalt
Beschreibung

3.1

13

Versorgen und überprüfen von Drainagen

Überprüfen von Lage, Sekretfluss sowie Laschen, Wechseln des Sekretbehälters.

3.2

6

Absaugen

Absaugen der oberen Luftwege:

Bei hochgradiger Einschränkung der Fähigkeit zum Abhusten / der

bronchialen Selbstreinigungsmechanismen z.B. bei schwerer Emphysembronchitis, Aids, Mukoviszidose, beatmeten Patienten.

Bronchialtoilette:

(Bronchiallavage) Therapeutische Spülung der Bronchien bei intubierten / tracheostomierten Patienten z. B. mit physiologischer Kochsalzlösung,

ggf. unter Zusatz von Sekretolytika.

3.3

12

Dekubitusbehandlung

Grad III und IV

Versorgung durch Wundreinigung / Wundverbände (z. B. Feuchtverband,

Hydrokolloidverband, Hydrogelverband), wirksame Druckentlastung

3.4

14

Einlauf, Klysma, Klistier, digitale Enddarmausräumung

Bei Obstipation, die nicht anders zu behandeln ist.

3.5

16

Infusionen

Wechseln und erneutes Anhängen der ärztlich verordneten Infusion (ohne Medikamentenzugabe) bei ärztlich gelegtem peripheren oder zentralen i.v.-Zugang oder des ärztlich punktierten Port-a-cath zur

Flüssigkeitssubstitution oder parenteralen Ernährung, Kontrolle der Laufgeschwindigkeit (ggf. per Infusionsgerät) und der Füllmenge,

Durchspülen des Zuganges nach erfolgter Infusionsgabe, Verschluss des Zuganges.

3.6

23

Katheterisierung der Harnblase

Einlegen, Entfernen oder Wechseln eines transurethralen Blasenverweilkatheters zur Ableitung des Urins.

3.7

25

Legen und Wechseln von Magensonden

Legen und Wechseln einer Verweilsonde durch die Nase / den Mund zur Ableitung des Magensaftes oder zur Sicherstellung der enteralen

Ernährung, wenn die normale Nahrungsaufnahme nicht mehr möglich ist.

3.8

29

Wechsel und Pflege von Trachealkanülen

Herausnahme der liegenden Trachealkanüle, Reinigung und Pflege, ggf. Behandlung des Stomas, Einsetzen und Fixieren der neuen Trachealkanüle, Reinigung der entnommenen Trachealkanüle.

3.9

30

Pflege des zentralen Venenkatheters

Verbandwechsel der Punktionsstelle grundsätzlich mit Transparentverband,

Verbandwechsel des zentralen Venenkatheters, Beurteilung der

Einstichstelle (einschließlich i.v. Porth-a-cath)

3.10

31

Verbände: Anlegen und Wechseln von Wundverbänden

Anlegen, Wechseln von Verbänden, Wundheilungskontrolle, Desinfektion und Reinigung (auch Wundreinigungsbad) Spülen von Wundfisteln, Versorgung von Wunden unter aseptischen Bedingungen.

3.11

26

Medikamentenabgabe: Medizinisches Vollbad

Bad zur Behandlung von Hautkrankheiten mit ärztlich verordneten medizinischen Zusätzen zur Linderung oder Heilung bei dermatologischen Krankheitsbildern und die ggf. erforderlicher Nachbehandlung (z. B. Einreibung mit ärztlich verordneten Salben).

Leistungsgruppe IV
LN
Nr.
Leistungsinhalt
Beschreibung

4.1

15

Flüssigkeitsbilanzierung

Überprüfen von Lage, Sekretfluss sowie Laschen, Wechseln des Sekretbehälters.

4.2

8

Bedienung und Überwachung des Beatmungsgerätes

Absaugen der oberen Luftwege:

Bei hochgradiger Einschränkung der Fähigkeit zum Abhusten / der

bronchialen Selbstreinigungsmechanismen z.B. bei schwerer Emphysembronchitis, Aids, Mukoviszidose, beatmeten Patienten.

Bronchialtoilette:

(Bronchiallavage) Therapeutische Spülung der Bronchien bei intubierten / tracheostomierten Patienten z. B. mit physiologischer Kochsalzlösung, ggf. unter Zusatz von Sekretolytika.

4.3

24

Spezielle Krankenbeobachtung

Versorgung durch Wundreinigung / Wundverbände (z. B. Feuchtverband,

Hydrokolloidverband, Hydrogelverband), wirksame Druckentlastung

Sie haben Fragen zum Leistungskatalog der Behandlungspflege? Wir helfen Ihnen gerne weiter. Hier geht's zum Kontaktformular.

Leistungen in der Grundpflege (§ 89 SGB XI)

In der Regel werden die Leistungen von der Krankenversicherung und nicht aus der Pflegeversicherung finanziert. Verrichtungen der Behandlungspflege können bei der der Einstufung in eine Pflegestufe nur in wenigen Ausnahmefällen berücksichtigt werden.

Grundpflege
Nr.
Leistungsinhalt
Pflegefachperson

1.

Große Toilette


2.

Kleine Toilette


3.

Transfer / An- / Auskleiden


4 .

Hilfe bei Ausscheidungen


5.

Einfache Hilfe bei Ausscheidungen


6.

Spezielles Lagern


7.

Mobilisation


8.

Einfache Hilfe bei der Nahrungsaufnahme


9.

Umfangreiche Hilfe bei der Nahrungsaufnahme


10.

Verabreichung von Sondennahrung

mittels Spritze, Schwerkraft oder Pumpe


11.

Hilfestellung beim Verlassen und Wiederaufsuchender Wohnung (pro angefangene 1/4 Stunde)


12.

Zubereitung einer einfachen Mahlzeit


13.

Essen auf Rädern/ stationärer Mittagstisch

(daneben können keine Wegegebühren abgerechnet werden)


14.

Zubereitung einer (i.d.R. warmen) Mahlzeit

in der Häuslichkeit des Pflegebedürftigen


15.

Einkauf/Besorgungen (pro angefangene 1/4 Stunde)


16.

Waschen, Bügeln, Putzen (pro angefangene 1/4 Stunde)


17.

Vollständiges Ab- und Beziehen eines Bettes


18.

Beheizen


Hauswirtschaftliche Versorgung
Nr.
Leistungsinhalt
Ergänzende Hilfe

11

Hilfestellung beim Verlassen und Wiederaufsuchen

der Wohnung (pro angefangene 1/4 Stunde)


14

Zubereitung einer (i.d.R. warmen) Mahlzeit

in der Häuslichkeit des Pflegebedürftigen


15

Einkauf/Besorgungen (pro angefangene 1/4 Stunde)


16

Waschen, Bügeln, Putzen (pro angefangene 1/4 Stunde)


17

Vollständiges Ab- und Beziehen eines Bettes


18

Beheizen


Wegepauschalen

Zur Abgeltung der Wegekosten werden Wegepauschalen vergütet.

Zuschläge für Einsätze in der Nacht

Wird auf Wunsch des Versicherten eine Leistung in der Zeit von 20:00 Uhr bis 06:00 Uhr erbracht, wird pro Hausbesuch ein

Zuschlag vergütet.

Zuschläge für Einsätze an Sonn- und Feiertagen

Wird auf Wunsch des Versicherten eine Leistung an Sonn- und Feiertagen erbracht, wird pro Hausbesuch ein Zuschlag vergütet,

dies gilt auch für Heiligabend und Silvester.

Investitionskosten

Zur Abgeltung der Investitionskosten werden Investitionskosten abgerechnet. Jedoch nur maximal 2-mal täglich.

§ 37 SGB V

in der Regel werden die Leistungen von der Krankenversicherung und nicht aus der Pflegeversicherung finanziert.

Verrichtungen der Behandlungspflege können bei der der Einstufung in eine Pflegestufe nur in wenigen Ausnahmefällen berücksichtigt werden.

Grundpflege
Nr.
Leistungsinhalt
Pflegefachperson

1.

Große Toilette


2.

Kleine Toilette


3.

Transfer / An- / Auskleiden


4 .

Hilfe bei Ausscheidungen


5.

Einfache Hilfe bei Ausscheidungen


6.

Spezielles Lagern


7.

Mobilisation


8.

Einfache Hilfe bei der Nahrungsaufnahme


9.

Umfangreiche Hilfe bei der Nahrungsaufnahme


10.

Verabreichung von Sondennahrung

mittels Spritze, Schwerkraft oder Pumpe


11.

Hilfestellung beim Verlassen und Wiederaufsuchender Wohnung (pro angefangene 1/4 Stunde)


12.

Zubereitung einer einfachen Mahlzeit


13.

Essen auf Rädern/ stationärer Mittagstisch

(daneben können keine Wegegebühren abgerechnet werden)


14.

Zubereitung einer (i.d.R. warmen) Mahlzeit

in der Häuslichkeit des Pflegebedürftigen


15.

Einkauf/Besorgungen (pro angefangene 1/4 Stunde)


16.

Waschen, Bügeln, Putzen (pro angefangene 1/4 Stunde)


17.

Vollständiges Ab- und Beziehen eines Bettes


18.

Beheizen


Hauswirtschaftliche Versorgung
Nr.
Leistungsinhalt
Ergänzende Hilfe

11

Hilfestellung beim Verlassen und Wiederaufsuchen

der Wohnung (pro angefangene 1/4 Stunde)


14

Zubereitung einer (i.d.R. warmen) Mahlzeit

in der Häuslichkeit des Pflegebedürftigen


15

Einkauf/Besorgungen (pro angefangene 1/4 Stunde)


16

Waschen, Bügeln, Putzen (pro angefangene 1/4 Stunde)


17

Vollständiges Ab- und Beziehen eines Bettes


18

Beheizen


Wegepauschalen

Zur Abgeltung der Wegekosten werden Wegepauschalen vergütet.

Zuschläge für Einsätze in der Nacht

Wird auf Wunsch des Versicherten eine Leistung in der Zeit von 20:00 Uhr bis 06:00 Uhr erbracht, wird pro Hausbesuch ein

Zuschlag vergütet.

Zuschläge für Einsätze an Sonn- und Feiertagen

Wird auf Wunsch des Versicherten eine Leistung an Sonn- und Feiertagen erbracht, wird pro Hausbesuch ein Zuschlag vergütet,

dies gilt auch für Heiligabend und Silvester.

Investitionskosten

Zur Abgeltung der Investitionskosten werden Investitionskosten abgerechnet. Jedoch nur maximal 2-mal täglich.