Insbesondere ältere Menschen brauchen andere Menschen, die sich um sie kümmern. Sie sind oft in vielen Tätigkeiten des Alltagshandelns in einem besonderen Maße eingeschränkt ohne dies selbst zu bemerken oder wahrhaben zu wollen. Auch bei der immer häufiger auftretenden Demenzerkrankung, mit dem Verlust des Gedächtnisses und damit auch der Orientierungsfähigkeit im eigenen Leben und im sozialen Umfeld, entstehen Unsicherheiten und Ängste. Allein sind sie nicht in der Lage, ihren Alltag zu bewältigen und ihre persönliche Integrität aufrechtzuerhalten.
In der Regel werden die Leistungen von der Krankenversicherung und nicht aus der Pflegeversicherung finanziert.
Verrichtungen der Behandlungspflege können bei der der Einstufung in eine Pflegestufe nur in wenigen
Ausnahmefällen berücksichtigt werden.
LN | Nr. | Leistungsinhalt | Beschreibung |
---|---|---|---|
1.1 | 10 | Blutdruckmessung | 24h-Blutdruckmessungen mittels Dauermessgerät sind keine Leistung der häuslichen Krankenpflege. Die Häufigkeit der Blutdruckmessung erfolgt nach Maßgabe des ärztlichen Behandlungsplanes in Abhängigkeit der ärztlich verordneten Medikamententherapie. |
1.2 | 11 | Blutzuckermessung | Ermittlung und Bewertung des Blutzuckergehalts kapillaren Blutes mittels Testgerät (z. B. Glucometer). Die Häufigkeit der Blutzuckermessung erfolgt nach Maßgabe des ärztlichen Behandlungsplanes in Abhängigkeit der ärztlich verordneten Medikamententherapie |
1.3 | 18 | Injektionen s.c. | Aufziehen, Dosieren und Einbringen von ärztlich verordneten Medikamenten. |
1.4 | 19 | Richten von Injektionen | Richten von Injektionen zur Selbstapplikation. |
1.5 | 21 | Auflegen von Kälteträgern/Wärmeträgern | Bei akuten posttraumatischen Zuständen, akuten entzündlichen Gelenkerkrankungen, postoperativen Zuständen. |
1.6 | 26 | Medikamentengabe (außer Injektionen, Infusionen, Instillationen, Inhalationen) | Verabreichen von ärztlich verordneten Medikamenten |
1.7 | 31 | Verbände: An- und Ausziehen von Kompressionstrümpfen/-Stumpfhosender Kompressionsklasse II bis IV | An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen/-strumpfhose der Kompressionsklasse II bis IV. Bei mobilen Patienten zur Abheilung von Ulcera, zur Unterstützung des venösen Rückflusses und Lymphabfluss. |
LN | Nr. | Leistungsinhalt | Beschreibung |
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2.1 | 31 | Verbände: Anlegen eines Kompressionsverbandes, Anlegen von stützenden und stabilisierenden Verbänden | Kompressionsverbandes, Anlegen von stützenden und stabilisierenden VerbändenAnlegen von stützenden und stabilisierenden Verbänden zur unterstützenden Funktionssicherung der Gelenke z. B. bei Distorsion, Kontusion, Erguss. |
2.2 | 9 | Blasenspülung | Einbringen einer Lösung unter sterilen Kautelen mittels Blasenspritze oder Spülsystem durch einen Blasenkatheter in die Harnblase, Beurteilung der Spülflüssigkeit. |
2.3 | 20 | Injektionen s.c. | Tropfenweises Einbringen von ärztlich verordneten flüssigen Medikamenten in den Organismus (Hohlorgane, Körperhöhlen, Körperöffnungen). |
2.4 | 12 | Dekubitusbehandlung Grad II | Mindestens oberflächlicher Hautdefekt, evtl. Blasenbildung. Versorgung durch Wundreinigung / Wundverbände (z. B. Feuchtverband, Hydrokolloidverband, ydrogelverband), wirksame Druckentlastung . |
2.5 | 17 | Inhalation | Anwendung von ärztlich verordneten Medikamenten, die mittels verordneter Inhalationshilfen in feinste Tröpfchen zerstäubt (vernebelt) und über die Atemwege inhaliert werden |
2.6 | 18 | Injektionen i.m | Aufziehen, Dosieren und Einbringen von ärztlich verordneten Medikamenten. |
2.7 | 22 | Versorgung eines suprapubischen Katheters | Verbandswechsel der Katheteraustrittsstelle einschließlich Pflasterverband und Reinigung des Katheters, Desinfektion der Wunde ggf. Wundversorgung und Anwendung ärztlich verordneter Medikamente. |
2.8 | 27 | Versorgung bei PEG | Wechsel der Schutzauflage bei PEG, Kontrolle der Fixierung, einschließlich Reinigung der Sonde, Desinfektion der Wunde, ggf. Wundversorgung und Anwendung ärztlich verordneter Medikamente. |
2.9 | 28 | Stomabehandlung | Desinfektion der Wunde, Wundversorgung, Behandlung mit ärztlich verordneten Medikamenten, Verbandwechsel und Pflege von künstlich geschaffenen Aufgängen (z. B. Urostoma, Anus-praeter) bei akuten entzündlichen Veränderungen mit Läsionen der Haut. |
2.10 | 26 | Richten von Medikamenten | Richten von ärztlich verordneten Medikamenten, wie z. B. Tabletten, für vom Arzt bestimmte Zeiträume. |
2.11 | 26 | Medikamentenabgabe: Medizinisches Teilbad | Zur Behandlung von Hautkrankheiten mit ärztlich verordneten medizinischen Zusätzen zur Linderung oder Heilung bei dermatologischen Krankheitsbildern und die ggf. erforderlicher Nachbehandlung (z. B. Einreibung mit ärztlich verordneten Salben) |
LN | Nr. | Leistungsinhalt | Beschreibung |
---|---|---|---|
3.1 | 13 | Versorgen und überprüfen von Drainagen | Überprüfen von Lage, Sekretfluss sowie Laschen, Wechseln des Sekretbehälters. |
3.2 | 6 | Absaugen | Absaugen der oberen Luftwege: Bei hochgradiger Einschränkung der Fähigkeit zum Abhusten / der bronchialen Selbstreinigungsmechanismen z.B. bei schwerer Emphysembronchitis, Aids, Mukoviszidose, beatmeten Patienten. Bronchialtoilette: (Bronchiallavage) Therapeutische Spülung der Bronchien bei intubierten / tracheostomierten Patienten z. B. mit physiologischer Kochsalzlösung, ggf. unter Zusatz von Sekretolytika. |
3.3 | 12 | Dekubitusbehandlung Grad III und IV | Versorgung durch Wundreinigung / Wundverbände (z. B. Feuchtverband, Hydrokolloidverband, Hydrogelverband), wirksame Druckentlastung |
3.4 | 14 | Einlauf, Klysma, Klistier, digitale Enddarmausräumung | Bei Obstipation, die nicht anders zu behandeln ist. |
3.5 | 16 | Infusionen | Wechseln und erneutes Anhängen der ärztlich verordneten Infusion (ohne Medikamentenzugabe) bei ärztlich gelegtem peripheren oder zentralen i.v.-Zugang oder des ärztlich punktierten Port-a-cath zur Flüssigkeitssubstitution oder parenteralen Ernährung, Kontrolle der Laufgeschwindigkeit (ggf. per Infusionsgerät) und der Füllmenge, Durchspülen des Zuganges nach erfolgter Infusionsgabe, Verschluss des Zuganges. |
3.6 | 23 | Katheterisierung der Harnblase | Einlegen, Entfernen oder Wechseln eines transurethralen Blasenverweilkatheters zur Ableitung des Urins. |
3.7 | 25 | Legen und Wechseln von Magensonden | Legen und Wechseln einer Verweilsonde durch die Nase / den Mund zur Ableitung des Magensaftes oder zur Sicherstellung der enteralen Ernährung, wenn die normale Nahrungsaufnahme nicht mehr möglich ist. |
3.8 | 29 | Wechsel und Pflege von Trachealkanülen | Herausnahme der liegenden Trachealkanüle, Reinigung und Pflege, ggf. Behandlung des Stomas, Einsetzen und Fixieren der neuen Trachealkanüle, Reinigung der entnommenen Trachealkanüle. |
3.9 | 30 | Pflege des zentralen Venenkatheters | Verbandwechsel der Punktionsstelle grundsätzlich mit Transparentverband, Verbandwechsel des zentralen Venenkatheters, Beurteilung der Einstichstelle (einschließlich i.v. Porth-a-cath) |
3.10 | 31 | Verbände: Anlegen und Wechseln von Wundverbänden | Anlegen, Wechseln von Verbänden, Wundheilungskontrolle, Desinfektion und Reinigung (auch Wundreinigungsbad) Spülen von Wundfisteln, Versorgung von Wunden unter aseptischen Bedingungen. |
3.11 | 26 | Medikamentenabgabe: Medizinisches Vollbad | Bad zur Behandlung von Hautkrankheiten mit ärztlich verordneten medizinischen Zusätzen zur Linderung oder Heilung bei dermatologischen Krankheitsbildern und die ggf. erforderlicher Nachbehandlung (z. B. Einreibung mit ärztlich verordneten Salben). |
LN | Nr. | Leistungsinhalt | Beschreibung |
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4.1 | 15 | Flüssigkeitsbilanzierung | Überprüfen von Lage, Sekretfluss sowie Laschen, Wechseln des Sekretbehälters. |
4.2 | 8 | Bedienung und Überwachung des Beatmungsgerätes | Absaugen der oberen Luftwege: Bei hochgradiger Einschränkung der Fähigkeit zum Abhusten / der bronchialen Selbstreinigungsmechanismen z.B. bei schwerer Emphysembronchitis, Aids, Mukoviszidose, beatmeten Patienten. Bronchialtoilette: (Bronchiallavage) Therapeutische Spülung der Bronchien bei intubierten / tracheostomierten Patienten z. B. mit physiologischer Kochsalzlösung, ggf. unter Zusatz von Sekretolytika. |
4.3 | 24 | Spezielle Krankenbeobachtung | Versorgung durch Wundreinigung / Wundverbände (z. B. Feuchtverband, Hydrokolloidverband, Hydrogelverband), wirksame Druckentlastung |
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In der Regel werden die Leistungen von der Krankenversicherung und nicht aus der Pflegeversicherung finanziert. Verrichtungen der Behandlungspflege können bei der der Einstufung in eine Pflegestufe nur in wenigen Ausnahmefällen berücksichtigt werden.
Nr. | Leistungsinhalt | Pflegefachperson |
---|---|---|
1. | Große Toilette | |
2. | Kleine Toilette | |
3. | Transfer / An- / Auskleiden | |
4 . | Hilfe bei Ausscheidungen | |
5. | Einfache Hilfe bei Ausscheidungen | |
6. | Spezielles Lagern | |
7. | Mobilisation | |
8. | Einfache Hilfe bei der Nahrungsaufnahme | |
9. | Umfangreiche Hilfe bei der Nahrungsaufnahme | |
10. | Verabreichung von Sondennahrung mittels Spritze, Schwerkraft oder Pumpe | |
11. | Hilfestellung beim Verlassen und Wiederaufsuchender Wohnung (pro angefangene 1/4 Stunde) | |
12. | Zubereitung einer einfachen Mahlzeit | |
13. | Essen auf Rädern/ stationärer Mittagstisch (daneben können keine Wegegebühren abgerechnet werden) | |
14. | Zubereitung einer (i.d.R. warmen) Mahlzeit in der Häuslichkeit des Pflegebedürftigen | |
15. | Einkauf/Besorgungen (pro angefangene 1/4 Stunde) | |
16. | Waschen, Bügeln, Putzen (pro angefangene 1/4 Stunde) | |
17. | Vollständiges Ab- und Beziehen eines Bettes | |
18. | Beheizen |
Nr. | Leistungsinhalt | Ergänzende Hilfe |
---|---|---|
11 | Hilfestellung beim Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung (pro angefangene 1/4 Stunde) | |
14 | Zubereitung einer (i.d.R. warmen) Mahlzeit in der Häuslichkeit des Pflegebedürftigen | |
15 | Einkauf/Besorgungen (pro angefangene 1/4 Stunde) | |
16 | Waschen, Bügeln, Putzen (pro angefangene 1/4 Stunde) | |
17 | Vollständiges Ab- und Beziehen eines Bettes | |
18 | Beheizen |
Zur Abgeltung der Wegekosten werden Wegepauschalen vergütet.
Wird auf Wunsch des Versicherten eine Leistung in der Zeit von 20:00 Uhr bis 06:00 Uhr erbracht, wird pro Hausbesuch ein
Zuschlag vergütet.
Wird auf Wunsch des Versicherten eine Leistung an Sonn- und Feiertagen erbracht, wird pro Hausbesuch ein Zuschlag vergütet,
dies gilt auch für Heiligabend und Silvester.
Zur Abgeltung der Investitionskosten werden Investitionskosten abgerechnet. Jedoch nur maximal 2-mal täglich.
in der Regel werden die Leistungen von der Krankenversicherung und nicht aus der Pflegeversicherung finanziert.
Verrichtungen der Behandlungspflege können bei der der Einstufung in eine Pflegestufe nur in wenigen Ausnahmefällen berücksichtigt werden.
Nr. | Leistungsinhalt | Pflegefachperson |
---|---|---|
1. | Große Toilette | |
2. | Kleine Toilette | |
3. | Transfer / An- / Auskleiden | |
4 . | Hilfe bei Ausscheidungen | |
5. | Einfache Hilfe bei Ausscheidungen | |
6. | Spezielles Lagern | |
7. | Mobilisation | |
8. | Einfache Hilfe bei der Nahrungsaufnahme | |
9. | Umfangreiche Hilfe bei der Nahrungsaufnahme | |
10. | Verabreichung von Sondennahrung mittels Spritze, Schwerkraft oder Pumpe | |
11. | Hilfestellung beim Verlassen und Wiederaufsuchender Wohnung (pro angefangene 1/4 Stunde) | |
12. | Zubereitung einer einfachen Mahlzeit | |
13. | Essen auf Rädern/ stationärer Mittagstisch (daneben können keine Wegegebühren abgerechnet werden) | |
14. | Zubereitung einer (i.d.R. warmen) Mahlzeit in der Häuslichkeit des Pflegebedürftigen | |
15. | Einkauf/Besorgungen (pro angefangene 1/4 Stunde) | |
16. | Waschen, Bügeln, Putzen (pro angefangene 1/4 Stunde) | |
17. | Vollständiges Ab- und Beziehen eines Bettes | |
18. | Beheizen |
Nr. | Leistungsinhalt | Ergänzende Hilfe |
---|---|---|
11 | Hilfestellung beim Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung (pro angefangene 1/4 Stunde) | |
14 | Zubereitung einer (i.d.R. warmen) Mahlzeit in der Häuslichkeit des Pflegebedürftigen | |
15 | Einkauf/Besorgungen (pro angefangene 1/4 Stunde) | |
16 | Waschen, Bügeln, Putzen (pro angefangene 1/4 Stunde) | |
17 | Vollständiges Ab- und Beziehen eines Bettes | |
18 | Beheizen |
Zur Abgeltung der Wegekosten werden Wegepauschalen vergütet.
Wird auf Wunsch des Versicherten eine Leistung in der Zeit von 20:00 Uhr bis 06:00 Uhr erbracht, wird pro Hausbesuch ein
Zuschlag vergütet.
Wird auf Wunsch des Versicherten eine Leistung an Sonn- und Feiertagen erbracht, wird pro Hausbesuch ein Zuschlag vergütet,
dies gilt auch für Heiligabend und Silvester.
Zur Abgeltung der Investitionskosten werden Investitionskosten abgerechnet. Jedoch nur maximal 2-mal täglich.